Hofübergabe | Landwirtschaft verkaufen, verschenken oder übertragen?

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Hofübergabe
Ein arbeitsreiches Leben als Landwirt neigt sich dem Ende zu, doch bevor die wohlverdiente Pension angetreten werden kann, gilt es zu klären, was mit der eigenen Landwirtschaft geschehen soll. Will man den Hof an die nächste Generation übergeben, einen Teil der Landwirtschaft verpachten, oder soll die Landwirtschaft gar verkauft werden? Rund um das Thema Hofübergabe gibt es zahlreiche Fragen und Szenarien und es lohnt durchaus, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten sowie deren Vor- wie auch Nachteile zu informieren.

Hofübergabe | Grundsätzliches rund um den Pensionsantritt von Landwirten

Ganz gleich welche Art von Landwirtschaft betrieben wird, irgendwann steht die wohlverdiente Pension kurz bevor und spätestens dann, gilt es zu klären, was eigentlich mit dem eigenen Betrieb geschehen soll. Immerhin ist eine Landwirtschaft nicht nur ein Betrieb, der über Jahre – nicht selten sogar Jahrzehnte – hinweg das Einkommen gesichert hatte, sondern eben auch der Mittelpunkt des eigenen Lebens. Man lebt und arbeitet am eigenen Hof und genau diese Besonderheit führt bei unbedachter Übergabe an einen neuen Betreiber nicht selten zu überaus verzwickten und unvorteilhaften Situationen für den Altbauer. Um nach dem Antritt der Pension nicht unter den Folgen einer unbedachten Hofübergabe leiden zu müssen, empfehlen Experten eine frühzeitige Planung des Pensionsantritts. Immerhin bieten sich verschiedene Möglichkeiten für die Zukunft des Hofs, nachdem der Bauer oder die Bäuerin den wohlverdienten Ruhestand angetreten haben. Zu den in Österreich wie auch Deutschland und der Schweiz häufigsten Hofübergabeformen zählen:
  • Die Schenkung (Übertragung) der Landwirtschaft.
  • Die Verpachtung des landwirtschaftlichen Betriebs exkl. des Wohnhauses.
  • Der Verkauf der landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft exkl. des Wohnhauses.
  • Der Verkauf der gesamten Liegenschaft inkl. des Wohnhauses und aller Betriebsstätten.
Grundsätzlich verfügen alle vier Arten der Hofübergabe über ihre ganz eigenen Vor- wie auch Nachteile und erfordern eine ausführliche rechtliche Beratung im Vorfeld. Denn nur wer sich vor der Entscheidung „Was passiert mit meinem Hof, wenn ich in Pension gehe?“ Ausführlich beraten lässt, der muss keine rechtlichen Stolpersteine befürchten. Natürlich gäbe es auch noch die Möglichkeit, den Betrieb von den Kindern fortführen zu lassen, ohne ihn zu übertragen und die Übertragung erst nach dem Ableben im Zuge der Verlassenschaft regeln zu lassen. Doch diese Möglichkeit birgt oft immenses Streitpotenzial unter den Erben und wer seine Kinder und nahen Verwandten liebt, der sollte nach Möglichkeit schon zu Lebzeiten die Übergabe des Hofs regeln, um unnötige Streitigkeiten ums Erbe zu vermeiden.

Schenken, verkaufen oder pachten | Alle wichtigen Fakten im Überblick

Ob nun Schenkung, Verkauf oder Verpachtung. Jede Form der Hofübergabe hat bekanntlich ihre Besonderheiten, Vorteile und Nachteile. Damit Sie sich einen kompakten Überblick über alle wichtigen Fakten der gängigsten Formen der Hofübergabe machen können, haben wir uns daran gemacht, eben diese Fakten für Sie zusammenzutragen und informativ aufzubereiten.

Hofübergabe per Schenkung | Die traditionelle Übergabe an die nächste Generation

Schenkung
Die Schenkung ist mit Abstand die meist genutzte Form der Hofübergabe.
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Die Schenkung ist sicherlich nicht nur die bekannteste, sondern zugleich auch die traditionellste Form der Hofübergabe. Hierbei wird die gesamte Landwirtschaft samt Liegenschaften und Gebäuden an – zumeist – die nächste Generation oder einen ausgewählten Nachfolger mittels Schenkungsvertrag übertragen und die Altbauern erhalten zumeist im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht im Wohnhaus. Zu den Besonderheiten einer Schenkung zählt natürlich zu allererst die Tatsache, dass der neue Inhaber der Landwirtschaft grundsätzlich keine Investition in Form eines Kaufs tätigen muss, um in den Besitz der Landwirtschaft zu kommen. Doch damit enden die Besonderheiten der Schenkung bezogen auf eine Landwirtschaft noch lange nicht. Denn die vielen Besonderheiten einer Landwirtschaft findet man auch bei der Schenkung eben dieser. So erhalten die Alterbauern in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht, dass im Zuge der Schenkung natürlich auch ins Grundbuch eingetragen wird. Darüber hinaus sind Sonderregelungen wie Nutzungsrechte an den Grundstücken oder Zuwendungsvereinbarungen in Form zum Beispiel einer Obsorge für die Altbauern, wenn diese ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, keine Seltenheit in einem Schenkungsvertrag als Basis der Hofübergabe. Doch auch steuerrechtlich ist die Schenkung mit vielen Besonderheiten ausgestattet. So fällt zum Beispiel seit dem 01. August 2008 keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer im Zuge der Schenkung zu Lebzeiten an. Die Grunderwerbssteuer muss hingegen unabhängig davon, wann die Schenkung erfolgt, vom Beschenkten beglichen werden. Die markanten Besonderheiten der Schenkung in Bezug auf eine Landwirtschaft können somit wie folgt benannt werden:

  • Die Schenkung erfolgt unentgeltlich.
  • Seit 2008 fällt keine Schenkungs- / Erbschaftssteuer an.
  • Die Schenkung kann mit Gegenleistungen / Sicherheiten versehen werden.
  • Gegenleistungen wie Wohnrechte werden im Grundbuch hinterlegt.
  • Die Schenkung erfordert einen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Schenkung zu Lebzeiten in jedem Fall eine bewährte und gute Form der Übertragung der Landwirtschaft ist und allem voran bei großen Landwirtschaften mit durchaus beachtlichen Steuervorteilen versehen ist. Jedoch sollten sich Schenkende und Beschenkte der Besonderheiten dieser Übergabeform bewusst sein und sich im Vorfeld der Schenkung ausführlich rechtlich und steuerrechtlich beraten lassen.

Hofübergabe per Verpachtung | Zusätzliches Einkommen neben der Pension

Verpachtung
Oftmals werden Felder, Maschinen oder Gebäude verpachtet.
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Wer seinen Hof weder verschenken noch verkaufen möchte, dennoch aber die womöglich vorhandenen Felder, Wein- und Obstgärten oder Betriebsstätten nicht brachliegen lassen möchte, der könnte in der sogenannten Verpachtung die perfekte Form der Hofübergabe finden. Denn bei dieser Variante bleibt die gesamte Liegenschaft samt Gebäuden und Gerätschaften im eigenen Besitz und werden lediglich im Form eines Pachtverhältnisses zum Teil an einen Pächter vermietet. Diese Form der Übergabe hat viele Vorteile, aber auch so manch bitteren Nachteil. Beginnen wir bei den Vorteilen … die Liegenschaft bleibt trotz Pension im eigenen Besitz und man ist noch immer Herr des eigenen Hauses. Ein weiterer Vorteil sind die Einkünfte aus der Pacht, die zusätzlich zur Pension zur Verfügung stehen und da Pachtverträge in aller Regel über längere Zeiträume geschlossen werden, sind diese Einkünfte ein langfristiges zusätzliches Einkommen für den Altbauern. Jedoch gibt es auch so manchen Nachteil. Da wäre zum Beispiel die Versteuerungspflicht für die Pachteinkünfte, oder aber die finanzielle Unsicherheit. Immerhin kann jeder Pächter einmal in finanzielle Nöte geraten und daraufhin die Pacht nicht mehr regelmäßig oder nicht in voller Höhe überweisen. Wie so oft gilt es alle Besonderheiten nicht aus dem Blick zu verlieren und die wichtigsten davon sind:

  • Die Verpachtung ist eine Vermietung des eigenen Besitzes.
  • Die Einkünfte aus dem Pachtvertrag müssen versteuert werden.
  • Verpachtete Grundstücke können ggf. nicht problemfrei veräußert werden.
Die Verpachtung von Grundstücken, Betriebsstätten oder aber auch landwirtschaftlichen Geräte ist allem voran in den vergangenen Jahren eine beliebte Form der „Aufgabe der Landwirtschaft“ geworden und wird zumeist von jenen Landwirten und Landwirtinnen genutzt, die keine direkte Betriebsnachfolge wünschen oder verfügbar haben. Wichtig bei der Verpachtung ist eine ausführliche rechtliche und steuerrechtliche Beratung, die in jedem Fall vor der Ausfertigung des Pachtvertrages erfolgen sollte. Zudem sollten Altbauern, die ihre Grundstücke langfristig verpachtet haben, die Rechtslage im Falle des Ablebens vorab regeln, um eine Verwicklung in unangenehme Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben noch dem Pächter von Anfang an zu vermeiden.

Hofübergabe per Verkauf | Wenn die Landwirtschaft vollständig aufgegeben wird!

Verkauf
Der Verkauf der Landwirtschaft ist eine eher selten genutzte Form der Hofübergabe.
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Die letzte bekannte Form der Hofübergabe ist der Verkauf der gesamten Landwirtschaft. Hierbei werden in aller Regel nicht nur landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Betriebsstätten, Tiere und Maschinen verkauft, sondern oftmals auch das eigenen Wohnhaus. Entsprechend endgültig wirkt dieser Schritt auf viele Landwirte. Grundsätzlich ist der Verkauf ganzer Landwirtschaften von je her eher selten. Die meisten Landwirte suchen zumindest einen Nachfolger für ihren Betrieb und übergeben diesen durch Pacht oder Schenkung an eben diesen. Doch wenn eine Weiterführung der Landwirtschaft nicht möglich ist oder gesundheitliche Gründe einen Umzug erfordern, ist der Verkauf für viele Betroffene meist der beste Weg. Denn durch den Verkauf wird in erster Linie ein – abhängig von der Landwirtschaft – durchaus beachtliches finanzielles Polster für den Lebensabend geschaffen. Dennoch gilt es hierbei viele Stolperfallen zu beachten. So bedarf es vor dem Verkauf einer Wertschätzung um nicht womöglich unter Wert zu verkaufen und auch die Suche nach einem Käufer stellt sich so manches Mal als durchaus beachtliche Herausforderung dar. Jedoch bieten Einrichtungen wie die Landwirtschaftskammer aber auch die Wirtsschafskammer entsprechende „Nachfolgerbörsen“ in denen auch der Verkauf der Landwirtschaft möglich ist. So endgültig der Verkauf von Haus und Hof letztlich auch ist, er birgt viele Besonderheiten die so manches Mal individuell als Vor- oder Nachteil ausgelegt werden können. Ganz ohne Wertung betrachtet, sind folgende Besonderheiten in jedem Fall markant genug, um nun noch einmal gesondert genannt zu werden:

  • Der Verkauf einer Landwirtschaft kann zur Auflösung der Wirtschaft führen.
  • Wird die Landwirtschaft fortgeführt, so erfolgt dies unabhängig vom Vorbesitzer.
  • Verkauft werden können Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Tiere.
  • Nach einem Verkauf steht oftmals ein Wegzug für den Altbauern an.
Grundsätzlich muss gesagt werden, dass der Verkauf der eigenen Landwirtschaft sicherlich keinem Landwirt leicht fallen dürfte. Man trennt sich von Haus und Hof und das sprichwörtlich. Dennoch stellt der Verkaufserlös für viele Betroffene einen enormen Anreiz dar, weswegen wir an dieser Stelle abschließend noch darauf hinweisen möchten, dass der Erlös eines Verkaufs der Landwirtschaft natürlich steuerpflichtig ist und womöglich Einfluss auf die künftigen Bezüge in der Pension nehmen kann.

Die Hofübergabe – Ein Lebensabschnittsende mit vielen Möglichkeiten!

Landwirt in Rente
Eine frühzeitige Planung der Hofübergabe garantiert eine entspannte Pension!
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Wann auch immer Sie vor der Wahl stehen, wie Sie ihre Landwirtschaft übergeben sollen oder wollen. Die Wahl des Wie sollte niemals vorschnell getroffen werden. Es geht um den Abschluss eines wichtigen Lebensabschnitts und der sollte nicht mit einem bitteren Beigeschmack begangen werden. Unser Rat an Sie lautet daher … lassen sie sich ausführlich informieren und beraten. Neben Einrichtungen wie der Landwirtschaftskammer, dem Bauernbund oder ihrem Rechtsanwalt bieten auch diverse staatliche Einrichtungen wie das Bundesministerium für Finanzen ausführliche Informationen rund um die Betriebsübergabe, Betriebsaufgabe und rechtlicher Besonderheiten von Verträgen wie dem Schenkungsvertrag oder dem Kaufvertrag. Nutzen Sie diese Informationen. Sie werden ihnen viele nützliche Möglichkeiten und wichtige Aspekte aufzeigen, die Ihnen die Hofübergabe sicherlich erleichtern werden.

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Meinungen
20.02.2022 21:41
Gute Erklärung und informationen

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