Getreidelager

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Getreidelager
Schlechte Ernten, fallende Getreidepreise und Prognosen, die einen beständigen und somit gleich bleibenden Trend hinsichtlich der Getreidepreise vorhersagen. Schon seit Jahren wird von fachkundiger Stelle prognostiziert, dass die Zeiten stetig steigender Preise für Agrarerzeugnisse auf lange Sicht hinaus wohl leider vorbei seien. Zudem steigen mit jedem Jahr die anfallenden Kosten für die Lagerung der Erzeugnisse in Drittbetrieben. Diese steigenden Kosten für die sogenannte aufnehmende Hand sind es, die viele Landwirte dazu bewegen eine Eigenlagerung im Getreidelager in Betracht zu ziehen. Doch wann ist eine solche Investition betriebswirtschaftlich sinnvoll und welche Aspekte gilt es zu beachten, wenn das Getreide nach der Ernte, Aufbereitung und Trocknung im hofeigenen Getreidelager aufbewahrt werden soll?

Getreidelagerung im hofeigenen Getreidelager

Wer sich für die Einlagerung der Getreideernte auf dem eigenen Hof entscheidet und somit bewusst auf Abnehmervereinbarungen mit Mühlen, Verbänden und weiteren Drittbetrieben verzichtet, der trifft eine wichtige betriebswirtschaftliche Entscheidung mit vielen Vorteilen, aber auch so manchen Besonderheiten, die von nun an beachtet werden wollen. Denn nur wenn alle betriebswirtschaftlichen Grundlagen im Vorfeld eingehend überprüft und bewertet wurden, ermöglich das eigene Getreidelager eine wirtschaftlich interessante Alternative zur direkten Abgabe der Getreideernte an sogenannte aufnehmende Betriebe.

Wann ist ein eigenes Getreidelager betriebswirtschaftlich sinnvoll?

Die wichtigste Grundlage des eigenen Getreidelagers ist somit die Frage, ob das geplante Lager betriebswirtschaftlich sinnvoll ist und somit einen finanziellen Vorteil mit sich bringen kann. Diese Frage kann leider nicht pauschal für jeden Getreidebauern in Österreich beantwortet werden. Wichtige Aspekte wie die Größe des Betriebes, das jährliche Erntevolumen und somit die nötige Lagerkapazität sowie weitere Aspekte rund um den Getreideanbau beeinflussen maßgeblich die Kosten-Nutzen-Rechnung einer derartigen Investition.

Die Vorteile für den Landwirt im Überblick

Dennoch kann klar gesagt werden, dass das eigene Getreidelager viele Vorteile mit sich bringt. Zum einen wäre da eine gewisse Flexibilität im Bereich der Ernte wie auch des Verkaufs. Wer sein Getreide selbst einlagert, der kann bestimmen wann und mit welchem Feuchtigkeitsgrad das Getreide geerntet wird, wie lange es gelagert wird und wann es zu welchem Preis verkauft wird. So können zum Beispiel Preiseinbrüche in der Erntezeit überbrückt werden und die Ernte kann zu einem besseren Verkaufserlös verwertet werden. Auch hinsichtlich der Tagesleistung in der Erntezeit lassen sich durchaus beachtliche Potenziale eröffnen. So gibt es kaum noch Stillstandzeiten. Denn das gedroschene Getreide muss nicht erst ggf. über weite Strecken hinweg zum Abnehmer gebracht werden.
Mit einem eigenen Getreidelager kann
  • die Ernte effizienter und ohne Wartezeiten erfolgen.
  • die Ernte bis zum Verkaufszeitpunkt gelagert werden.
  • das Getreide ohne Einflussnahme von Drittfirmen geerntet, gelagert und verkauft werden.
Doch natürlich gibt es auch so manches zu bedenken, dass nicht direkt als Vorteil ausgelegt werden sollte. Da wäre zum Beispiel das Risiko der Preiskalkulation. Nicht immer kann der künftige Getreidepreis vorhergesehen werden. Im Falle eines Preiseinsturzes kann das selbst eingelagerte Getreide somit auch durchaus weniger Wert sein, als während der Erntezeit in Verbindung mit einer Abnahmeregelung. Des Weiteren müssen die Lagermöglichkeiten erst einmal vorhanden sein und alle rechtlichen Voraussetzungen und Regelungen erfüllt sein. Diese Investitionskosten müssen sich mit der Zeit rechnen, um das eigene Getreidelager wirtschaftlich erfolgreich betreiben zu können.
Die Lagerung im Getreidelager ermöglicht Die Lieferung an die Mühlen etc. ermöglicht
  • Keine Wartezeiten durch die Lieferung an den Abnehmer während der Ernte.
  • Potenzielle Erhöhung der Tagesleistung in der Erntezeit.
  • Selbstbestimmtes Verkaufsdatum / Bessere Verkaufserträge.
  • Keine zusätzlichen Investitionen für Lagergebäude nötig.
  • Garantierte Abnahme der Ernte zum vereinbarten Zeitraum.
  • Es fallen für den Landwirt lediglich Aufbereitungs- und Trocknungskosten an.
Alles in allem ist die Entscheidung für ein eigenes Getreidelager also von vielen Faktoren beeinflusst. Grundsätzlich gilt es alle betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen, Bedürfnisse und Besonderheiten im Vorfeld abzuklären. Spricht dann alles für den Verzicht von Kooperationen und für die Einlagerung auf dem eigenen Hof, dann gilt es, die Planung des neuen Getreidelagers zu beginnen.

Hochsilo oder Flachlagerung – Welche Lagerung ist am effektivsten?

Ist die Entscheidung für das eigene Getreidelager erst gefallen, gilt es zu entscheiden, welche Lagerform den eigenen Bedürfnissen und Erwartungen entspricht. Denn obgleich längst nur noch eine überschaubare Anzahl an Lagerformen für Getreide üblich sind, gibt es Besonderheiten, die Mal zum Vorteil, ein anderes Mal aber auch zum Nachteil werden können. Grundsätzlich kann ein Getreidelager in einer der folgenden Formen realisiert werden:
  • Einem Hochsilo für den Innenbereich
  • Einen Hochsilo für den Außenbereich
  • Einer Flachlagerung in einem Gebäude
Um die richtige Lagervariante und somit die perfekt passende Lagerform zu finden, gilt es wichtige Grundlagen auszuwerten und den eigenen Bedarf genau zu kennen. Denn nicht für jeden Getreideerzeuger ist jeder der genannten Lagerformen geeignet.

Getreidelagerung im Außenhochsilo

Eine der in Österreich verbreitetsten Lagerungsmöglichkeiten für Getreide stellt das Hochsilo dar. Großer Vorteil dieser Lagerungsvariante ist der enorm hohe hygienische Standard, welchen diese Silos ermöglichen. Ein Außenhochsilo mit Dach gilt als absolut Schadnager- und Vogeldicht, wodurch Verunreinigungen durch Tierkot in diesen Silos nahezu ausgeschlossen sind. Darüber hinaus sind die Regulierung der Temperatur sowie die Belüftung des gelagerten Getreides in modernen Hochsilos überaus komfortabel. Ob für große Lagermengen ausgelegt, oder in kleineren Größenordnungen, Hochsilos im Außenbereich erfreuen sich bei Landwirten wie auch Mühlen enormer Beliebtheit und bieten eine kompakte, moderne und günstige Getreidelagerung.

Getreidelagerung im Innenhochsilo

Eine in der heutigen Zeit nicht mehr ganz so dominierende Form der Getreidelagerung ist der Innenhochsilo, der im Inneren eines bestehenden oder neu erbauten landwirtschaftlichen Gebäude die Einlagerung des Getreides ermöglicht und hierbei das landschaftliche Bild des Bauernhofes nicht beeinflusst. Vorteil dieser Lagerform ist in jedem Fall die Erhaltung des Landschaftsbildes sowie die Möglichkeit alle Maßnahmen zur Aufbereitung, Säuberung, Trocknung und Lagerung des Getreides unabhängig von der aktuellen Wetterlage vornehmen zu können. Doch der Innensilo birgt auch einige Nachteile. So ist es in der Regel sehr schwer, diesen frei von Ungeziefer und damit einhergehender Verunreinigung des Getreides zu halten. Zudem ist die Belüftung meist nur in einem begrenzten Maß möglich und bei der Befüllung wie auch Entleerung des Silos kann es zu einer sehr starken Staubentwicklung im Gebäude kommen. In der Regel wird der Innenhochsilo aus eben diesen Gründen eher für überschaubare Getreidemengen genutzt.

Die Getreidelagerung im Flachlager

Der Klassiker unter den Getreidelagerformen, das Flachlager. In einem Gebäude untergebracht und je nach Form mit unterschiedlichen Trennelementen versehen ermöglicht das Flachlager bereits ganzen Generationen von Getreidebauern die effektive Einlagerung von Getreide. Befüllt und entnommen wird das Lager in der Regel mithilfe von entsprechenden Gerätschaften. Die Belüftung des Getreidelagers erfolgt je nach Aufbau und Konstruktionsart durch einen im Lager befindlichen oder aber durch am Außenbereich des Getreidelagers angebrachten Entlüftungsmechanismus. In der heutigen Zeit gilt das Flachlager jedoch als veraltet und nicht mehr effizient nutzbar. Grund hierfür sind zahlreiche Besonderheiten dieser Lagerform, die mit aktuellen Richtlinien und Hygienevorschriften nur noch schwerlich vereinbar sind. So ist es nahezu unmöglich, ein Getreideflachlager dauerhaft frei von Schadnagern, Vögeln und weiteren Tieren zu halten. Weiteres ist die sortenreine Lagerung des Getreides in einem Flachlager nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Landwirte verbunden. Im direkten Vergleich mit einem Hochsilo ist das Flachlager zwar nach wie vor eine kompakte Lagerungsmöglichkeit, jedoch mit weit mehr Aufwand und Nachteilen versehen als die in der heutigen Zeit als dominierende Lagerform zu bezeichnete Silolagerung.

Rechtlich Aspekte rund um das Getreidelager

Abseits grundsätzlicher betriebswirtschaftlicher Entscheidungen sind natürlich auch die rechtlichen Vorgaben und Voraussetzungen für den Bau wie auch den Betrieb eines hofeigenen Getreidelagers essenziell für jeden Landwirt, der seine Ernte selbst einlagern möchte. Grundsätzlich sei an dieser Stelle bereits gesagt, dass alle ausführlichen rechtlichen Grundlagen für den Bau wie auch den Betrieb eines Getreidelagers länderabhängig sein können und somit eine umfassende Information in jedem Fall zwingend nötig sind, um alle rechtlichen Grundlagen erfüllen zu können.

Baurechtliche Aspekte für den Bau eines Getreidelagers

Für den Neubau eines Getreidelagers gilt es zunächst die geltenden baurechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen, um die Baubewilligung für das Getreidelager zu erhalten und den Bau des Getreidelagers vornehmen zu können. Da in Österreich grundsätzlich jedes Bundesland eine eigene Bauverordnung sowie weitere wichtige Verordnungen und Gesetze haben, gibt es weder bezogen auf die Grundmaße noch auf die technische Ausstattung eine einheitliche Regelung für diese Form des landwirtschaftlich genutzten Gebäudes. Um alle rechtlichen Aspekte für die Planung sowie den Bau und die Inbetriebnahme des Getreidelagers erfüllen zu können, gilt es:
  • Alle rechtlichen Vorgaben bezogen auf das Baurecht im Vorfeld zu ermitteln (mögliche Ansprechpartner sind Gemeinden, Informationsdienste der Landesregierungen und Bundesministerien)
  • Alle rechtlichen Vorgaben und Voraussetzungen bezogen auf die Hygieneverordnung für die Lagerung von Getreideerzeugnissen einzuholen.
Grundsätzlich können diese Informationen im Vorfeld der Bauplanung eigenständig erhoben werden. Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, ist es empfehlenswert bereits diese wichtigen Fakten im Zuge der Vorplanung des Baus gemeinsam mit Experten vorzunehmen und so vom ersten Planungsschritt weg, rechtlich abgesichert zu sein. Für Landwirte, die den Bau in Eigenregie vornehmen möchte, empfiehlt sich ein ausführlicher Beratungstermin bei den zuständigen Baubehörden und / oder landwirtschaftlichen Interessensvertretungen.

Hygiene, Belüftung, Sauberkeit – wichtige rechtliche Vorgaben für die Lagerung

Neben den baurechtlichen Vorgaben, die jedes Getreidelager erfüllen muss, gilt es in der heutigen Zeit auch ein sehr hohes Maß an Hygienevorschriften zu beachten. Zentrale Punkte in diesem Bereich sind die eigentliche Hygiene im Lager, die Belüftung des eingelagerten Getreides sowie die Sauberkeit, bezogen auf das Lagerumfeld wie auch das eingelagerte Getreide an sich. Grundsätzlich gilt, dass die Säuberung der Ernte im Vorfeld der Lagerung als Mindestmaß angesehen wird und durch Erdreich und sonstige Fremdkörper verunreinigtes Getreide in der Regel nicht den geltenden Mindestvoraussetzungen entspricht. Zudem muss das Getreidelager an sich den Hygienevorschriften entsprechen und entsprechend gewartet sein. Detaillierte Informationen zu diesen Aspekten können mitunter in den Hygienevorschriften für die Lagerung von Getreideerzeugnissen nachgelesen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt im Zuge der Hygienevorschriften ist die korrekte Belüftung des eingelagerten Getreides. Hierbei sind zum einen die EU Verordnungen für die Lagerhygiene von Getreideerzeugnissen sowie für das Bundesland geltende Vorschriften und Reglementierungen zu beachten. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass überall in der EU ein sogenannter lagerfester Zustand für Getreideerzeugnisse vorausgesetzt ist. Dies bedeutet mitunter:
  • Eine anzustrebende Getreidefeucht von 14% oder weniger (ohne Körnerkühlung)
  • Eine anzustrebende Getreidefeucht von 17 – 18 % oder weniger (mit Körnerkühlung)
  • Eine Lagertemperatur im Getreidestock von 8 – 10 ° C
  • Ein Schwarzbesatz von unter 1 %
  • Kein Schädlingsbesatz
  • Eine Kornbeschädigung von unter 4 %
Zudem gilt bei der Lagerung von Getreide in der heutigen Zeit die artenreine Haltung als Standard. Getreide soll aus diesem Grund sortenrein und den Vorgaben der rechtlichen Grundlagen für die Lagerung entsprechend gelagert sein. Natürlich sind darüber hinaus die allgemeine Hygiene und deren beständige Kontrolle vorausgesetzt. Hierfür gibt es einen sogenannten Mindeststandard für alle verwendeten Messgeräte, der in jedem Fall und unabhängig von der Lagerform und Lagergröße eingehalten werden muss. Grundsätzlich sind im Zuge der Lagerung zu messen:
  • Die Feuchtigkeit und Temperatur im Erntegut
  • Die Temperatur und Luftfe3uchtigkeit für die Belüftungsluft
Elektrische Messanlagen haben sich allem voran im Zuge der umfassenden Großlagerung von Getreideerzeugnissen bewährt. Diese verfügen über moderne Messtechniken und gewährleisten eine beständige und geeichte Kontrolle aller relevanten Faktoren für die ordnungsgemäße Lagerung von Getreide.

Auszug aus der EU Verordnung | Ziele der Lagerhygienemaßnahmen

Die Lebensmittelunternehmer müssen, soweit wie möglich sicherstellen, dass Primärerzeugnisse im Hinblick auf eine spätere Verarbeitung vor Kontamination (Verunreinigung) geschützt werden. (aus: Anhang 1, Teil 2) Ziel der Lagerhygienemaßnahmen des Landwirts sollte daher sein, eine Beeinträchtigung (Kontamination) der Lagerware
  • durch Verunreinigung mit Schutz, schadstoff- und / oder tonhältigen Stäuben, Fremdkörpern (Sand, Düngemittel, Glas, Erde), toten Insekten und Exkrementen von Schadnagern, Vögeln und anderen Tieren
  • durch Befall mit Schaderregern wie Käfern, Milben, Motten und ihren Ausscheidungen
  • durch Besatz mit mikrobiell geschädigten Körnern durch Pilze (Schwärze-, Schimmel-, Hefepilze) und Bakterien sowie deren hochgiftige Stoffwechselprodukte (Toxine) zu verhindern.
Alle Maßnahmen der sogenannten „Guten, fachlichen Praxis“ sind künftig noch stärker auf Minimierung unerwünschte Stoffe in der Nahrungsmittelkette auszurichten. Vor dem Hintergrund dieser Verordnung, nach der Getreide ab der Ernte 2005 dem Lebensmittelrecht und in Anlehnung der Lebensmittelhygieneverordnung unterliegt, ist die aufnehmende Hand (Handel, Mühlen etc.) verpflichtet, sowohl für Konsum- als auch für Futtergetreide verschärfte Qualitätsanforderungen zu stellen. Die Vermarktung unhygienisch gelagerten Getreides birgt künftig in weit stärkerem Maß die Gefahr, dass der gewerbliche Aufkäufer Getreide aufgrund kontaminierter Chargen nicht oder nur preismindernd abnimmt.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten – Die Kosten eines Getreidelagers

Der Bau eines Getreidelagers ist in der Regel mit hohen Investitionskosten sowie laufenden Betriebskosten verbunden. Grundsätzlich sind die Kosten für einen Neubau eines Getreidelagers schwerlich einheitlich zu fassen. Folgende Aspekte beeinflussen die anfallenden Baukosten:
  • Die Lagerform (Hochsilo, Schüttlager etc.)
  • Die Größe des Lagers (Fassungsvolumen)
  • Die technische Ausstattung des Getreidelagers
  • Ggf. nötige bauliche Maßnahmen (Untergrund, Wege etc.)
So gilt es für Landwirte bereits im Vorfeld die anfallenden Kosten für den Bau, sowie die Kosten aller nötigen baulichen Grundmaßnahmen (Erschließung des Lagergrundes etc.) zu berücksichtigen. Jedoch muss der Bau eines Getreidelagers nicht zwingend allein aus eigener Hand finanziert werden. Fördermittel der einzelnen Bundesländer sowie der Europäischen Union können die Kosten für den Bau des Getreidelagers für den Landwirt reduzieren, jedoch muss hierbei bedacht werden, dass jede Art von stattlichen oder europäischen Fördermaßnahmen mit gewissen Bedingungen verbunden ist, und eine Förderung in der Regel nicht rückwirkend auf die Baukosten angerechnet werden kann. Detaillierte Informationen zu möglichen Fördermaßnahmen der Länder / Europäischen Union können bei den zuständigen Einrichtungen / Informationsstellen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft erfragt werden.

Laufende Kosten für den Betrieb eines hofeigenen Getreidelagers

Zudem fallen im laufenden Betrieb sowie auch bei Leerstand Betriebskosten für den Betrieb eines Getreidelagers an. Abhängig von Bauform und Ausstattung können diese anfallenden Betriebskosten für das Getreidelager durchaus zu einer spürbaren finanziellen Belastung für den Landwirt werden. Entsprechend empfiehlt es sich, bei nicht vollständiger Auslastung des Getreidelagers ggf. freibleibende Lagerfläche an benachbarte Bauern zu vermieten, um so die Wirtschaftlichkeit des Getreidelagers bestmöglich zu gestalten. Derartige Kooperationen werden in Zeiten stetig steigernder Lagerkosten immer beliebter, da so eine faire Kostenteilung die finanzielle Belastung für den einzelnen Getreideerzeuger spürbar senken kann, ohne hierbei auf die Vorteile der eigenständigen Getreidelagerung verzichten zu müssen.

Damals und Heute – Das Getreidelager im Wandel der Zeit

Will man ein Fazit über die Getreidelagerung in Österreich ziehen, so kann dies nicht ohne einen Blick in die Vergangenheit geschehen. Über lange Zeit hinweg wurde Getreide in vielen Regionen Österreichs nicht selten auf dem eigenen Hof eingelagert und weiterverarbeitet. In Ermangelung moderner Lagerformen war über Jahrhunderte hinweg die Lagerung im sogenannten Schüttlager weit verbreitet. Nur in Regionen, in denen sich in direkter Nähe eine Mühle befand, wurde das Getreide nach der Ernte und Aufbereitung direkt zur Mühle gebracht. Damals brachte diese Lagerform viele Vorteile mit sich und erfüllte ihre Notwendigkeit. In der heutigen Zeit ist die Landwirtschaft anders strukturiert als noch vor hundert oder hundertfünfzig Jahren. Es geht nicht mehr allein um die Deckung des anfallenden regionalen Bedarfs, sondern um eine kosteneffiziente und wirtschaftliche Betriebsführung. Doch damals wie heute können Landwirte ihren Ertrag spürbar steigern, wenn sie ihre Erzeugnisse zum bestmöglichen Zeitpunkt veräußern und nicht zu einer Zeit, in der ein natürlicher Überschuss an Getreide (Erntezeit) besteht. So kann unter bestimmten Voraussetzungen auch heute noch gesagt werden, dass die Einlagerung von Getreide auf dem eigenen Hof einen wirtschaftlichen Vorteil für den Landwirt mit sich bringen kann, dennoch bleibt wie zu früheren Zeiten immer die Gefahr, dass unvorhersehbare Ereignisse den Gewinn des Landwirt schmälern könnten.

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Meinungen
15.09.2022 08:48
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